Ein Statusfeststellungsverfahren Vorstand AG ist nur dann erforderlich, wenn das Vorstandsmitglied neben seiner Tätigkeit als Organ der Aktiengesellschaft noch weitere Tätigkeiten ausübt. Die Sozialversicherungspflicht ist dabei gesetzlich zwar eindeutig geregelt – die tatsächliche Bewertung seiner Tätigkeiten kann jedoch nicht unproblematisch sein. Um eine eindeutige Einstufung zu erhalten, empfiehlt sich dann das Statusfeststellungsverfahren Vorstand AG, in dem die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ein verbindliche Entscheidung über die Sozialversicherungspflicht trifft.
Statusfeststellungsverfahren Vorstand AG ohne Zusatzbeschäftigung
Ist ein Vorstandsmitglied nur in dieser Funktion tätig, so ist ein Statusfeststellungsverfahren Vorstand AG nicht erforderlich. Der sozialversicherungsrechtliche Status für AG-Vorstände ist gesetzlich geregelt. Er beinhaltet, dass ein Vorstandmitglied nicht sozialversicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung ist, keine Sozialversicherungsbeiträge für die Rentenversicherung leisten muss und seine Krankenversicherungspflicht zumeist aufgrund der Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze auch privat geregelt werden kann. Ein Statusfeststellungsverfahren Vorstand AG ist also kaum erforderlich, um dies zu klären.
Statusfeststellungsverfahren Vorstand AG mit Zusatzbeschäftigung
Selbst bei einer Erweiterung der Tätigkeit muss nicht zwingend für ein Vorstandmitglied eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorliegen. Ausnahmen sind bereits vorgesehen, wenn diese Beschäftigung in der gleichen AG ausgeübt wird, für die er auch als Vorstand bestellt wurde. In diesen Fällen gelten die Befreiungen aus der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung auch für diese Beschäftigungen. Ein Statusfeststellungsverfahren Vorstand AG kann dann angeraten sein, wenn diese Beschäftigungsverhältnisse nicht eindeutig zuzuordnen sind oder einfach Zweifel am sozialversicherungsrechtlichen Status bestehen.
Anfrageverfahren Vorstand AG bei Konzernunternehmen
Die meisten Unklarheiten bestehen dann, wenn es um weitere Tätigkeiten bei Konzernen geht. Das Statusfeststellungsverfahren Vorstand AG dient dann dazu, eindeutig zwischen der Befreiung wegen Konzernzugehörigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei anderen Unternehmen zu differenzieren. Gerade Konzerne können sogar für Insider wie ein Vorstandsmitglied sehr unübersichtlich strukturiert sein. Beteiligungsverhältnisse ändern sich, wodurch vorher unabhängige Unternehmen zum Konzern hinzutreten, während wieder andere vollständig ausgegliedert werden. In diesen Fällen ist ein Statusfeststellungsverfahren für ein Vorstandsmitglied grundsätzlich anzuraten.
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