Sofern Sie sich nicht selbst mit den inhaltlichen und formellen Anforderungen auseinandersetzen wollen, können Sie im Statusfeststellungsverfahren Vertretung beauftragen. Dabei sollten Sie zum einen darauf achten, dass Ihr Bevollmächtigter umfassende Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht besitzt und zum anderen auch für die Vertretung Ihrer Interessen zugelassen ist. Insbesondere die Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist der Grund, warum im Statusfeststellungsverfahren Vertretung durch Steuerberater bisher nicht akzeptiert wird.
Statusfeststellungsverfahren Vertretung durch Rechtsanwälte
Die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs alleine ist noch keine Qualifikation, um im Statusfeststellungsverfahren Vertretung mit der notwendigen Kompetenz und Erfahrung übernehmen zu können. Rechtsanwälte sind in vielen Rechtsgebieten tätig und können nicht in allen Spezialkenntnisse und die Erfahrung aus einer großen Zahl von ähnlich gelagerten Verfahren vorweisen. Zwar hat jeder Rechtsanwalt im Gegensatz zu einem Steuerberater die grundsätzliche Befähigung, Sie im Verfahren um die Feststellung Ihrer Sozialversicherungspflicht zu vertreten – ob er auch die nötigen Sachkenntnisse dafür mitbringt, müssen Sie durch deutliche Nachfrage und eine entsprechende Vorauswahl selbst gewährleisten.
Überzeugen Sie sich anhand des persönlichen Profils davon, dass Sie nur einen Juristen beauftragen, der bereits für Statusfeststellungsverfahren Vertretung übernommen und wegen seiner fundierten Kenntnisse im materiellen Sozialversicherungsrecht erfolgreich beendet hat.
Statusfeststellungsverfahren Vertretung durch Steuerberater
Besonders problematisch ist im Statusfeststellungsverfahren Vertretung durch Steuerberater. Diese Mandatsübernahme kollidiert mit den Anforderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes und wird von den zuständigen Behörden und Gerichten eben unter Hinweis auf die erforderlichen Rechtskenntnisse abgelehnt. Dies kann im Einzelfall unzutreffend sein. Sofern sich Ihr Steuerberater bereits intensiv mit der Materie auseinandergesetzt hat, wird er Ihnen mit Sicherheit hilfreich zur Seite stehen können.
Er kann Sie jedoch nicht offiziell vertreten und Sie sind gezwungen, alle notwendigen Rechtshandlungen selbst vorzunehmen. Hinzu kommt, dass im Statusfeststellungsverfahren Vertretung durch einen zugelassenen Vertreter auch dessen Haftung für Vermögensschäden mit sich bringt. Bei einer nicht offiziellen Vertretung können Sie diese Haftungsansprüche bei Fehlern Ihres Beraters nicht geltend machen.
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