Das Statusfeststellungsverfahren UG unterscheidet sich nicht von dem einer GmbH. Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird durch die Vorschriften des GmbHG bestimmt und dies gilt auch für die Frage nach der Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter und Geschäftsführer. Damit ist bei der UG das obligatorische Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV ebenfalls durchzuführen.
Statusfeststellungsverfahren UG für Geschäftsführer
Nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV wird bei der Neuanmeldung eines Beschäftigungsverhältnisses das Statusfeststellungsverfahren UG durchgeführt, wenn in der Meldung die Kennziffer „2“ für einen Gesellschafter-Geschäftsführer angegeben wurde. Es handelt sich um ein obligatorisches – also verpflichtendes Prüfungsverfahren – für die in § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV genannten Beschäftigten. Der dort aufgeführte Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH wird ebenfalls im Statusfeststellungsverfahren UG angewendet, da die Unternehmergesellschaft als Unterform der GmbH gilt.
Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren wird seit 2005 eingeleitet und gilt nur für Neuanmeldungen. Bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse sind nicht von dieser obligatorischen Prüfung betroffen. Dies müssen zwar Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH beachten und im Zweifel ein optionales Anfrageverfahren beantragen, geschäftsführende Gesellschafter einer UG sind von dieser Zeitgrenze jedoch nicht betroffen. Die Unternehmergesellschaft wurde 2008 eingeführt und liegt damit im zeitlichen Geltungsbereich dieser Regelung. Das Statusfeststellungsverfahren UG findet für ihre Gesellschafter-Geschäftsführer bereits seit Einführung dieser Rechtsform statt.
Statusfeststellungsverfahren UG – Ablauf
Sobald die UG den Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses für einen ihrer Gesellschafter als Geschäftsführer an die Einzugsstelle meldet, und dies mit der korrekten Kennziffer erfolgt, leitet die Krankenkasse das Statusfeststellungsverfahren UG ein. Dieses wird nach Berlin an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung abgegeben, die ausschließlich für die Entscheidung zuständig ist.
Erforderlich ist der Antragsvordruck V027 sowie die Anlage für die Statusfeststellung für Gesellschafter / Geschäftsführer. Das Statusfeststellungsverfahren UG klärt anhand der Beteiligungsverhältnisse (Einmann-UG oder mehrere Gesellschafter) und der nachgewiesenen unternehmerischen Entscheidungsfreiheit des Geschäftsführers, ob dieser von der Sozialversicherung befreit ist oder ob er aufgrund der Weisungsgebundenheit gegenüber den anderen Gesellschaftern Sozialversicherungsbeiträge zu leisten hat.
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