Im gerichtlichen Verfahren wird für das Statusfeststellungsverfahren Streitwert festgesetzt. Da das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV kein Rechtsstreit um einen bestimmten Geldbetrag ist, benötigt die Feststellung eine Bezifferung. Diese erfolgt nach dem Gerichtskostengesetz und wurde richtungsweisend in einer Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern bestimmt.
Statusfeststellungsverfahren Streitwert – Entwicklung
Problematisch ist im Statusfeststellungsverfahren Streitwert deswegen, weil die Parteien nicht um einen festen Betrag streiten. Gegenstand des Verfahrens ist die Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Sozialversicherungspflicht. Dieser Verfahrensgegenstand hat für sich genommen noch keine bezifferbare Größe. Zur Bestimmung im Statusfeststellungsverfahren Streitwert wird aus diesem Grund § 52 GKG zugrunde gelegt.
Dieser gibt zwei Möglichkeiten für Verwaltungsverfahren wie das Anfrageverfahren vor:
- Nach der Bedeutung der Angelegenheit für den Kläger (§ 52 Abs. 1 GKG)
- bei fehlenden Anhaltspunkten 5.000,00 € (§ 52 Abs. 2 GKG)
Üblicherweise haben die Sozialgerichte mangels genauer Anhaltspunkte im Statusfeststellungsverfahren Streitwert nach § 52 Abs. 2 GKG festgesetzt. Aus diesem Wert errechnen sich sämtliche im Verfahren anfallenden Kosten. Das LSG Bayern ist in der Entscheidung L 5 R 647/10 B anderer Auffassung und wendet § 52 Abs. 1 GKG an. Es führt aus, dass das Interesse des Klägers auch maßgeblich durch die Höhe der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge bestimmt wird und zugleich ein Zeitraum von drei Jahren das Interesse ausreichend berücksichtigt. Dies führt dazu, dass in den überwiegenden Fällen der Streitwert im Anfrageverfahren den Betrag von 5.000,00 € deutlich überschreitet.
Statusfeststellungsverfahren Streitwert – ähnliche Entscheidungen und Auswirkungen
Bereits das LSG Nordrhein-Westfalen hatte in einer früheren Entscheidung festgestellt, dass im Statusfeststellungsverfahren Streitwert nicht nach § 52 Abs. 2 GKG festgesetzt werden muss, da sich zumindest die Beiträge schätzen lassen. Diese Schätzung ist an der Dauer des zu berechnenden Zeitraums sowie der voraussichtlichen Höhe der Beiträge zu orientieren.
Für Beteiligte in einem Rechtsstreit sind die Entscheidungen im Statusfeststellungsverfahren Streitwert von erheblicher Bedeutung. Da die entstehenden Kosten mit jedem Verfahrensschritt deutlich steigen, empfiehlt sich die professionelle und zielgerichtete Durchführung des Verfahrens.
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