Ergibt das Statusfeststellungsverfahren Sozialversicherungspflicht oder im anderen Fall die Befreiung aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit, so hat die rechtsverbindliche Bestimmung des sozialversicherungsrechtlichen Status immer finanzielle Auswirkungen auf die Beteiligten. Die professionelle Beratung vor, während und nach dem Verfahren ist unabdingbar.
Statusfeststellungsverfahren Sozialversicherungspflicht bestätigt
Wird durch ein Statusfeststellungsverfahren Sozialversicherungspflicht bestätigt, ist dies unproblematisch, solange die Beteiligten bereits zuvor die Beiträge geleistet haben. Eine Nachforderung ist nicht zu erwarten. Ganz andere Auswirkungen hat der Feststellungsbescheid der Clearingstelle Rentenversicherung Bund, wenn zuvor eine selbstständige und damit sozialversicherungsfreie Tätigkeit angenommen wurde. Die Beiträge werden nachträglich berechnet und dann eingefordert. Dies kann für ein Unternehmen und auch für den Versicherten erhebliche wirtschaftliche Probleme aufwerfen. Durch ein rechtzeitig eingeleitetes Statusfeststellungsverfahren Sozialversicherungspflicht einzustufen, verhindert in jedem Fall diese Folgen.
Nachträglicher Wegfall der Sozialversicherungspflicht
Wird durch ein Statusfeststellungsverfahren Sozialversicherungspflicht verneint, besteht ebenfalls Handlungsbedarf. Entscheidend ist, wie bis zum Feststellungsbescheid die Tätigkeit gegenüber der Sozialversicherung gehandhabt wurde. Sofern die Beteiligten irrtümlich der Annahme sind, es liege eine versicherungspflichtige Tätigkeit vor, werden Beiträge entrichtet. Diese sind bis zur Verjährungsgrenze von vier Jahren noch erstattungsfähig. Dazu ist es unabdingbar, dass die persönliche Vorsorge in eigener Verantwortung gesichert wird. Insbesondere die Altersabsicherung und der finanzielle Ausgleich für eine vorzeitige Arbeitsunfähigkeit sollten als Reaktion auf das Statusfeststellungsverfahren Sozialversicherungspflicht durch ein individuelles Versicherungskonzept abgedeckt werden.
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