Statusfeststellungsverfahren: Sozialversicherung ist nicht für alle Pflicht
Die zentrale Frage bei einem Statusfeststellungsverfahren ist, ob eine Pflicht zur Sozialversicherung besteht oder nicht. Dies hängt unmittelbar davon ab, ob sich die betreffende Person in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet oder selbstständig tätig ist. In den meisten Fällen ist die Situation eindeutig, etwa bei der überwiegenden Mehrzahl der festangestellten Mitarbeiter (sozialversicherungspflichtig) oder bei Selbstständigen (sozialversicherungsfrei).
Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen die Grenzen verschwimmen – und zwar häufiger als man denkt. Betroffen sind vor allem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer in Kapitalgesellschaften sowie mitarbeitende Familienangehörige. Sie sind oft formal angestellt, handeln aber nicht zwingend weisungsgebunden und haben darüber hinaus einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens. Hier klärt sich mithilfe eines Statusfeststellungsverfahrens, ob Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt werden müssen. Gleichzeitig lässt sich aus der Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit auch ableiten, ob die Person im Bedarfsfall zum Bezug von Sozialleistungen berechtigt ist. Denn nur, wenn zum Zeitpunkt der Beitragszahlung eine Sozialversicherungspflicht bestanden hat, muss der Staat die Leistungen zahlen – unabhängig davon, ob und wie lange vorher regelmäßig Beiträge eingezahlt worden sind.
Zahlen Sie als Geschäftsführer unnötig Beiträge zur Sozialversicherung? Ein Statusfeststellungsverfahren bringt Rechtssicherheit.
Zehntausende Geschäftsführer in Deutschland zahlen regelmäßig ihre Sozialversicherungsbeiträge, obwohl sie dies gar nicht müssten. Sie gehen irrtümlicherweise davon aus, dass sie aufgrund ihres Anstellungsvertrags auch sozialversicherungspflichtig sind. Tatsächlich besteht aber nur im Falle einer abhängigen Beschäftigung, also wenn der Mitarbeiter hinsichtlich der
- Art und Dauer der Arbeitsaufgabe
- des Ortes der Tätigkeitsausübung
- des Zeitpunktes der Tätigkeitsausübung
weisungsgebunden handeln muss, die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung. Beim Statusfeststellungsverfahren wird deswegen der Einzelfall eingängig geprüft. Nach Abwägung aller Fakten trifft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, die bundesweit einzige Behörde zur Durchführung von Statusfeststellungsverfahren, hinsichtlich der Sozialversicherung eine Entscheidung. Dadurch gewinnt der Betroffene neben finanziellen Vorteilen (bei einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht) auch Rechtssicherheit, denn für alle beteiligten Träger der Sozialversicherung ist die im Statusfeststellungsverfahren getroffene Aussage der Clearingstelle rechtlich bindend.
Google+