Um Rechtssicherheit über ihren sozialversicherungsrechtlichen Status zu erhalten, können durch ein Statusfeststellungsverfahren Selbstständige eine Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund herbeiführen. Dieses Verfahren auf Antrag des Selbstständigen wirkt zugleich für alle Zweige der Sozialversicherung, ist aber auf den geprüften Tätigkeitssachverhalt begrenzt. Eine Einschränkung, die bei Auftragnehmern immer wieder neu beachtet werden muss.
Statusfeststellungsverfahren Selbständige – Abgrenzung
Häufig stellen durch ein Statusfeststellungsverfahren Selbstständige fest, dass ihre Auffassung von Selbstständigkeit von der Sozialversicherung keineswegs geteilt wird. Die Gewerbeanmeldung und ein Auftraggeber, der nur eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhält, reichen dafür in der Regel kaum aus. Um durch ein Statusfeststellungsverfahren Selbstständige von der Sozialversicherungspflicht zu befreien, müssen sie sich deutlich von abhängig Beschäftigten unterscheiden lassen.
Erhebliche Indizwirkung haben:
- mehrere Auftraggeber
- unternehmerisches Risiko
- eigene Geschäftsräume
- freie Entscheidung über Zeit und Leistungsort
- Auftreten im allgemeinen Geschäftsverkehr
- Geschäftskonto
Allerdings werden im Statusfeststellungsverfahren Selbstständige nach Bewertung der Gesamtumstände hinsichtlich ihrer Sozialversicherungspflicht beurteilt. Selbst wenn sie also nur einige dieser Merkmale in ihrer Tätigkeit erfüllen, kann dies für die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ausreichen. Wichtig ist, dass sich im Statusfeststellungsverfahren Selbstständige von einem gewöhnlichen Arbeitnehmer zumindest in Teilbereichen der unternehmerischen Tätigkeit noch unterscheiden lassen.
Grenzfälle und Beratungsbedarf im Statusfeststellungsverfahren Selbstständige
Ein gewerblicher Einzelunternehmer wird mit der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht kaum auf Ablehnung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung stoßen, wenn er eigene Geschäftsräume unterhält, eine ganze Reihe von Kunden vorweisen kann und dem klassischen Bild des Gewerbetreibenden entspricht. Mittlerweile sind jedoch häufiger in einem Statusfeststellungsverfahren Selbstständige betroffen, die nicht diesem traditionellen Bild eines Unternehmers entsprechen. Insbesondere Honorarkräfte oder IT-Fachleute stellen bei der Entscheidung die Clearingstelle vor Abgrenzungsprobleme. Im Zweifel wird dann auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erkannt und für den Selbstständigen beginnt das zeitraubende Rechtsmittelverfahren.
Wer im Statusfeststellungsverfahren Selbstständige repräsentiert, die nicht eindeutig zuzuordnen sind, wird mit einer professionellen Beratung vor dem Antrag und einer weitergehenden Vertretung im Verfahren erfolgreicher sein.
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