Maßgeblich ist für das Statusfeststellungsverfahren Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen vom 13. April 2010, mit dem die Grundlagen und die Beurteilungskriterien der Statusfeststellung von Erwerbstätigen schriftlich niedergelegt sind. Dieses Rundschreiben vereinigt den GKV-Spitzenverband, Berlin, die Deutsche Rentenversicherung, ebenfalls Berlin und die Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg. Durch diese Neufassung sind frühere Statusfeststellungsverfahren Rundschreiben abgelöst worden.
Statusfeststellungsverfahren Rundschreiben – Historie
Die Statusfeststellungsverfahren Rundschreiben dienen bereits seit Jahren zur Festlegung einer gemeinsamen Strategie und einem gemeinsamen Beurteilungsmaßstab für die Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Gemeinsame Rundschreiben dienen dem Zweck, durch ihre Aktualisierung Neuerungen zu berücksichtigen. Auch die sich stetig weiter entwickelnde Rechtssprechung wird in die gemeinsamen Grundsätze aufgenommen.
Die Vorgängerversion des Rundschreibens vom 13. April 2010 datiert vom 05. Juli 2005. Nach der Aufnahme der obligatorischen Statusprüfung nach § 7a SGB IV erforderte die Entwicklung der Richtlinien ebenfalls eine Aktualisierung. Hinzu kam die obligatorische Statusprüfung für Abkömmlinge nach 2008. Insgesamt um fasste der Berücksichtigungszeitraum für das Statusfeststellungsverfahren Rundschreiben damit fünf Jahre, in denen eine ganze Reihe von Veränderungen stattgefunden hatten.
Statusfeststellungsverfahren Rundschreiben – wesentlicher Inhalt
Die gemeinsame Erklärung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung gewährt einen allgemeinen Überblick über die Verfahren zur Feststellung sozialversicherungsrechtlichen Status. Zugleich ist eine umfangreiche alphabetische Auflistung besonderer Beschäftigungsformen und ihrer Einschätzung in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht enthalten.
Aus dem Statusfeststellungsverfahren Rundschreiben ergibt sich:
- Gesetzliche Vorschriften
- Allgemeines
- Versicherungsrechtliche Fragen
- Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren
- Optionales Anfrageverfahren
- Verpflichtungen der Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit der Statusfeststellung
Dazu wird das Statusfeststellungsverfahren Rundschreiben noch um eine ganze Reihe von Anlage ergänzt, die das gesamte Verwaltungsverfahren und seine rechtlichen Wirkungen beschreiben und regeln. Für potenzielle Antragsteller sicherlich von besonderem Interesse ist der Katalog der Berufsgruppen für deren Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Allerdings ist grundsätzlich zu bedenken, dass die Einstufung als sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsbefreit durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung einer stetigen Weiterentwicklung unterliegt. Diese Änderungen seit 2010 sind also dem Rundschreiben nicht zu entnehmen und erfordern eigene Informationssammlung.
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