So wie in andere Verwaltungsverfahren auch stehen Ihnen im Statusfeststellungsverfahren Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung. Es ist ein zweistufiges Rechtsmittelverfahren, das zunächst noch außergerichtlich durch den Widerspruch geführt wird und dann in ein gerichtliches Verfahren vor dem Sozialgericht übergehen kann. Dabei haben im Statusfeststellungsverfahren Rechtsmittel bis zur endgültigen Rechtskraft aufschiebende Wirkung.
Statusfeststellungsverfahren Rechtsmittel außergerichtlich
Zunächst nutzen Sie im Statusfeststellungsverfahren Rechtsmittel außergerichtlich. Ergeht der Feststellungsbescheid mit einem Inhalt, der nicht Ihrer Rechtsauffassung entspricht, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung einzureichen. Legen Sie im Statusfeststellungsverfahren Rechtsmittel ein, so haben diese zunächst aufschiebende Wirkung. Ohne Rechtskraft wird also bis zum Abschluss des Verfahrens aus der Entscheidung der Clearingstelle zunächst keine weitere Wirkung des Bescheids für Sie entstehen.
Der Widerspruch ist binnen eines Monats einzulegen. Wie in anderen Verwaltungsverfahren in der Regel auch ist es nicht zwingend erforderlich, dass Sie im Statusfeststellungsverfahren Rechtsmittel mit einer Begründung ergänzen. Bedenken Sie, dass die Widerspruchsstelle dann nach Aktenlage entscheiden wird und diese hat sich seit dem Feststellungsbescheid kaum geändert. Mit einem positiven Abhilfebescheid ist also nicht zu rechnen. Empfehlenswert ist, im Statusfeststellungsverfahren Rechtsmittel sachlich und fachlich korrekt durch einen Rechtsanwalt oder kompetenten Rentenberater begründen zu lassen.
Klage vor dem Sozialgericht
Hilft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dem Widerspruch nicht ab und es ergeht ein Widerspruchsbescheid, können Sie gegen diesen Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Auch hier gilt wieder, dass die Klageerhebung selbst kein juristisches Studium erfordert, die Klagebegründung aber nur von demjenigen erfolgen sollte, der über fundierte Kenntnisse im materiellen Sozialversicherungsrecht verfügt. Damit im Statusfeststellungsverfahren Rechtsmittel den von Ihnen gewünschten Erfolg haben sollen, sind mehr als reine Sachverhaltsschilderungen erforderlich. Die aktuelle und professionelle Argumentation stellt hohe Anforderungen, die über den Ausgang des Verfahrens und die Höhe der Nachberechnungen entscheidet.
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