Komplett das Statusfeststellungsverfahren online durchzuführen ist noch nicht möglich. Allerdings haben Sie als Beteiligter über das Internet eine ganze Reihe von Möglichkeiten, sich beraten zu lassen und das Verfahren durch den Zugriff auf die dafür erforderlichen Formulare zu vereinfachen. Sie müssen im eigentlichen Verwaltungsverfahren den Antrag im Anfrageverfahren schriftlich stellen und erhalten ebenso einen schriftlichen Feststellungsbescheid. Diese physische Korrespondenz ist nicht abdingbar.
Clearingstelle und Statusfeststellungsverfahren online
Wie die überwiegende Zahl der Verwaltungsverfahren ist das Statusfeststellungsverfahren online noch nicht durchführbar. Angesichts der Tatsache, dass viele Verfahren über einen Widerspruch und schließlich durch ein Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht entschieden werden, gehört die physische Korrespondenz noch zum unverzichtbaren Standard. Angeboten werden jedoch im Statusfeststellungsverfahren online durch die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin die dafür erforderlichen Antragsformulare und Anlagen, die sich je nach Antragsteller unterscheiden.
Anders als beim obligatorischen Verfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV können Sie beim optionalen Anfrageverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV selbst entscheiden, ob für Sie die Durchführung des Verfahrens infrage kommt. Die Clearingstelle erfährt deswegen erst durch Ihren schriftlichen Antrag von dem Sachverhalt, der eine sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung erforderlich macht. Die für den Antrag notwendigen Formulare sind über die Deutsche Rentenversicherung Bund im optionalen Statusfeststellungsverfahren online erhältlich.
Beratung im Statusfeststellungsverfahren online
Nutzen Sie neben den amtlichen Informationsquellen im Statusfeststellungsverfahren online die Beratungsangebote. Dabei ist es ratsam, sich neben unverbindlichen Informationen über das Statusfeststellungsverfahren und seine Durchführung an sich mit solchen Beratungsangeboten zu befassen, die eine individuelle Information für Ihre sozialversicherungsrechtliche Beurteilung leisten können.
Kostenlose Angebote, die für das Statusfeststellungsverfahren online überaus nützlich sind und Ihnen einen ersten Überblick gewähren, sind in der Regel nicht rechtsverbindlich. Bedenken Sie, dass nicht jeder Berater über die notwendigen Qualifikationen nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügt. So gilt, dass Steuerberater mangels Kenntnisse im materiellen Sozialversicherungsrecht von der Clearingstelle nicht als Bevollmächtigte angesehen werden.
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