Als Beteiligter trifft Sie nicht überraschend im Statusfeststellungsverfahren Mitwirkungspflicht zur Ermittlung der für die Entscheidung erheblichen Tatsachen. Die Statusprüfung im Anfrageverfahren ist im Gegensatz zu einigen anderen Verwaltungsverfahren kein Vorgang, bei dem die Behörde von Amts wegen Ermittlungen anstellt. Dies wäre vielfach auch gar nicht möglich, da die Clearingstelle weder überblicken kann, welche Informationen Sie anbieten können, noch die nötige Befugnisse hat, die meisten dieser Daten bei Ihren Auftraggebern oder anderen Behörden abzufragen.
Statusfeststellungsverfahren Mitwirkungspflicht im Überblick
In der Regel ist im Statusfeststellungsverfahren Mitwirkungspflicht als Darlegungspflicht und Auskunftspflicht zu verstehen. Sobald Sie das schriftliche Antragsformular erhalten, kommt die Mitwirkungspflicht bereits zum Zuge. Sie müssen eine ganze Reihe von Angaben machen, aus denen sich der sozialversicherungsrechtliche Status ableiten lässt. Insbesondere betrifft im Statusfeststellungsverfahren Mitwirkungspflicht die Angaben in den Anlage C0031, C0032 oder C0033 – abhängig von der Art Ihrer Tätigkeit oder Beziehung zum Arbeitgeber.
Die Vervollständigung des Antrags sowie der Anlagen reicht in vielen Fällen bereits aus, um im Statusfeststellungsverfahren den sozialversicherungsrechtlichen Status zu klären. Es kann jedoch danach noch weiterer Bedarf an Aufklärung und Informationen bestehen. Auch die weiteren Nachfragen der Clearingstelle umfasst im Statusfeststellungsverfahren Mitwirkungspflicht des Antragstellers.
Fehlende Mitwirkungspflicht des Antragstellers
Auch wenn Sie tief in sich die Unabhängigkeit von allen Behörden und Vorschriften wünschen, betrachten Sie einfach im Statusfeststellungsverfahren Mitwirkungspflicht als Kehrseite Ihres Antragsrechts. So, wie Sie Anspruch auf einen rechtsverbindlichen Feststellungsbescheid der Clearingstelle haben, so trifft Sie andererseits natürlich auch die Verpflichtung, die dafür erforderlichen Informationen beizusteuern. Mit den notwendigen Sachkenntnissen durch eine Beratung ausgestattet, können Sie im Statusfeststellungsverfahren Mitwirkungspflicht als das Werkzeug nutzen, Ihre Rechte und Ziele zu verwirklichen. Machen Sie sich vorher kundig, wie zu Ihrem Einzelfall die aktuelle Rechtslage ist. Bedenken Sie auch, dass im Statusfeststellungsverfahren Mitwirkungspflicht eine Entscheidungsvoraussetzung ist. Ohne Ihre Mitwirkung kann ein Anfrageverfahren nicht zu einem Ergebnis gelangen und eingestellt werden.
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