Besteht Anlass zu Zweifeln an der Sozialversicherungspflicht, so können über ein Statusfeststellungsverfahren Geschäftsführer einer GmbH ihren sozialversicherungsrechtlichen Status bestimmten lassen. Einem Antrag sollte eine gründliche Vorprüfung vorausgehen, die am sinnvollsten durch einen kompetenten Fachberater erfolgt.
Statusfeststellungsverfahren Geschäftsführer ohne GmbH-Beteiligung
Anzuraten ist ein Statusfeststellungsverfahren Geschäftsführer, die nicht zugleich Gesellschaftsanteile besitzen, aber bisher noch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Solche Fremdgeschäftsführer sind nur in wenigen Ausnahmefällen tatsächlich von der Sozialversicherungspflicht befreit. Wurden sie bislang nicht zur Leistung herangezogen, ist dies keinesfalls gleichbedeutend damit, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird. Sie müssen vielmehr damit rechnen, dass bei einer Betriebsprüfung die Sozialversicherungspflicht nachträglich bestimmt wird. Die Nachforderung erstreckt sich über mehrere Jahre und kann eine GmbH – abhängig von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – ohne Weiteres in Bedrängnis bringen. Sinnvoller ist es, möglichst umgehend und gut vorbereitet ein Statusfeststellungsverfahren Geschäftsführer in die Wege zu leiten. Abgesehen vom wirtschaftlichen Aspekt aus Unternehmenssicht sollten Fremdgeschäftsführer nicht ignorieren, dass ihre persönlichen Vorsorgemaßnahmen ebenfalls bis zur rechtsverbindlichen Feststellung ungeklärt sind.
Statusfeststellungsverfahren Geschäftsführer mit GmbH-Beteiligung
Die Stellung als Gesellschafter ergibt im Statusfeststellungsverfahren Geschäftsführer allerdings nicht zwangsläufig, dass dieser eindeutig von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Gesellschafter, die nicht über einen Mehrheitsanteil verfügen, gelten in der Regel als sozialversicherungspflichtig. Abgestellt wird bei der Entscheidung über die Sozialversicherungspflicht auf die Gesamtumstände, die dem Geschäftsführer unternehmerische Entscheidungsfreiheit unabhängig vom Einfluss der Gesellschafterversammlung gewähren.
Statusfeststellungsverfahren Geschäftsführer ohne Sozialversicherungspflicht:
- Besitz der Stimmenmehrheit
- Satzung sieht wenig Einschränkungen der Entscheidungen vor
- kein Direktionsrecht der Gesellschafter
- Befreiung von § 181 BGB
- Anstellungsvertrag ohne Vereinbarung zustimmungspflichtiger Rechtsgeschäfte
- Alleinvertretungsrecht
Im Statusfeststellungsverfahren Geschäftsführer sind für einen Gesellschafter-Geschäftsführer mit wenigen Geschäftsanteilen die Gesamtumstände seiner Tätigkeit entscheidend. Mehrere sollten zusammenkommen, um in der Einstufung zur Sozialversicherungsfreiheit zu führen. Wurde er bislang noch nicht zu Beiträgen zur Sozialversicherungspflicht herangezogen, sollte er im Zweifel seinen Status durch eine unabhängige kompetente Beratung prüfen und dann im Anfrageverfahren rechtsverbindlich klären lassen.
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