Die Beurteilung ihrer Sozialversicherungspflicht stellt im Statusfeststellungsverfahren Freiberufler und die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund oft vor Herausforderungen. Das Berufsbild des Freiberuflers ist ungemein vielseitig und passt sich auch neuen Entwicklungen und Märkten schnell an.
Statusfeststellungsverfahren Freiberufler – klassisch und modern
Definiert wird ein Freiberufler dadurch, dass er kein Gewerbe ausübt, sondern eine Dienstleistung zu seiner Einnahmequelle gemacht hat. Allgemein betrifft also das Statusfeststellungsverfahren Freiberufler, die ihr Einkommen alleine durch ihre intellektuelle Leistung und das Ergebnis dieser Leistung erzielen. Dazu gehören künstlerische Tätigkeiten, wissenschaftliche Arbeiten oder Tätigkeiten sozialer, medizinischer und pflegerischer Art. Ein Statusfeststellungsverfahren Freiberufler prüft die selbstständige Arbeit dieser Personen.
Zu unterscheiden sind klassische freiberufliche Tätigkeiten:
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Architekten
- Steuerberater
- Künstler
und moderne freiberufliche Tätigkeiten:
- IT-Spezialisten
- medizinische Honorarkräfte in Krankenhäusern
- freiberuflich tätige Pflegekräfte
- Texter und Mediengestalter
In diesem Überblick, der nicht vollständig ist, betrifft das Statusfeststellungsverfahren Freiberufler der klassischen Tätigkeitsbereiche eher selten. Diese Freiberufler werden gewöhnlich über berufsständische Versorgungswerke mit einer eigenen Sozialversicherung abgesichert, die allerdings den Bereich der Arbeitslosenversicherung ausgrenzt. Rentenversicherung und Unfallversicherung sind jedoch Bestandteil der Versorgungswerke. Die Krankenversicherung kann privat oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse vereinbart werden.
Aufwendige und uneinheitliche Einstufung in modernen Tätigkeitsbereichen
Vonseiten der Clearingstelle besteht die Tendenz, im Statusfeststellungsverfahren Freiberufler in abweichenden Berufsfeldern eher als sozialversicherungspflichtig einzustufen. Dies ist für die Betroffenen häufig problematisch, da sie als Auftragnehmer für jeden Auftrag gesondert die Statusprüfung durchführen lassen müssen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Weniger Probleme haben im Statusfeststellungsverfahren Freiberufler damit, grundsätzlich als Freiberufler eingestuft zu werden. Charakteristisch sind oft die anspruchsvolle Ausbildung und zumindest die fachliche Eigenverantwortlichkeit ihrer Arbeit. Die Einwände der Clearingstelle entstehen auf einem anderen Gebiet, das gerade IT-Fachkräfte und solche im medizinischen Bereich betrifft.
Dabei handelt es sich um:
- Arbeit vor Ort im Arbeitsablauf des Auftraggebers
- Tätigkeit mit Arbeitsmaterial des Auftraggebers
Diese Überschneidung verlangt, dass im Statusfeststellungsverfahren Freiberufler sozialversicherungsrechtlich sehr präzise vorgehen.
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