Es ist immer nur bedingt möglich, im Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen anderer Antragsteller auf das eigene Anfrageverfahren zu übertragen. Wenn Ihnen also jemand, der eine vergleichbare Tätigkeit ausübt, davon berichtet, bedeutet das für Ihre Statusprüfung zunächst wenig.
Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen von Bekannten und Kollegen
Verlassen Sie sich möglichst nicht für Ihr eigenes Anfrageverfahren auf die Erzählungen und rechtlich nicht immer fundierten Statements von Kollegen und Bekannten. In der Regel ist es so, dass im Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen als allgemein verbindliche Grundsätze dargestellt werden, die im Grunde nur auf den jeweiligen Einzelfall anwendbar sind. Ein scheinbar identischer Sachverhalt ist bei näherer Betrachtung in wesentlichen Punkten ganz anders und ergibt entsprechend im Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen ganz anderer Art. Nur wenige Fälle sind so gut zu vergleichen, dass für die noch nicht abgeschlossene Statusprüfung eines wirklich sichere Prognose abgegeben werden kann. Hinterfragen Sie diese unverbindlichen Ratschläge Ihrer Bekannten und Kollegen sehr genau und fragen sich außerdem, ob Sie sich bei einem derartig wichtigen Bestandteil Ihrer persönlichen Absicherung wie der Sozialversicherungspflicht auf diese immer laienhaften Bewertungen wirklich verlassen wollen. Letztendlich schildern diese Personen aus dem eigenen Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen, ohne eine Garantie oder Haftung für Ihr Anfrageverfahren zu übernehmen. Das Risiko liegt also bei Ihnen.
Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen von Rentenberatern und Juristen
Fundierter sind die Auskünfte, die Sie von unabhängigen Beratern oder einem Rechtsanwalt erhalten, die sich beinahe täglich mit dem komplexen Thema der Anfrageverfahren und Sozialversicherungspflicht befassen. Diese machen mit einer Vielzahl von Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen und können schon allein auf der Basis ihrer Kenntnisse im formellen und materiellen Sozialversicherungsrecht Fallgruppen erkennen und einordnen. Daraus lässt sich zumindest eine realistische Prognose bilden, wie wirklich vergleichbare Anfrageverfahren gewöhnlich entschieden werden.
Allerdings gilt auch hier, dass zwar für das Statusfeststellungsverfahren Erfahrungen eine gewisse Sicherheit bieten, die Entscheidung jedoch nicht mit absoluter Sicherheit vorhergesagt werden kann. Jedes Anfrageverfahren wird individuell beurteilt.
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