Neben Gesellschaftern, Geschäftsführern und Selbstständigen überprüft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens Ehegatten und Abkömmlinge des Unternehmers hinsichtlich ihrer Sozialversicherungspflicht. Denn bei all diesen Personengruppen ist oft nicht auf den ersten Blick eindeutig bestimmbar, ob sie sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befinden oder selbstständig tätig sind.
Statusfeststellungsverfahren: Ehegatten werden automatisch überprüft
Das Statusfeststellungsverfahren an sich ist im § 7a SGB IV gesetzlich verankert. Es gibt allerdings zwei Wege, ein solches Verfahren einzuleiten.
1. Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren
Für bestimmte Personengruppen erfolgt in jedem Fall ein Statusfeststellungsverfahren: Ehegatten des Unternehmers und geschäftsführende Gesellschafter in GmbHs. Dieses obligatorische Statusfeststellungsverfahren wird eingeleitet, sobald ein Ehegatte bzw. geschäftsführender Gesellschafter an die Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge (meistens die Krankenkasse) gemeldet wird. Diese leitet dann die Information an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund weiter und fordert ein Statusfeststellungsverfahren für den Ehegatten oder Geschäftsführer an.
2. Das freiwillige Statusfeststellungsverfahren
Das freiwillige Statusfeststellungsverfahren, auch Antragsverfahren genannt, ist seit 1999 gesetzlich zugelassen und erfolgt, wie der Name bereits sagt, auf freiwilliger Basis. Es ist Zweifelsfällen vorbehalten, in denen aufgrund der konkreten Situation im Unternehmen nicht klar ist, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht. Betroffen sind hier vor allem
- Geschäftsführer in GmbHs
- Vorstandsmitglieder in Aktiengesellschaften
- Selbstständige (hauptsächlich, um eine Scheinselbstständigkeit auszuschließen)
Die Antragstellung erfolgt in diesem Fall mithilfe eines Formulars, das zum Beispiel auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Bund heruntergeladen werden kann. Auch die freiwilligen Statusfeststellungsverfahren werden von der Clearingstelle der DRV durchgeführt.
Vorteile eines Statusfeststellungsverfahrens für Ehegatten
Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren für Ehegatten kann im günstigsten Fall zu einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht führen. In diesem Falle profitiert der Ehegatte zweifach vom Statusfeststellungsverfahren:
a) materiell durch die Befreiung von der Beitragspflicht und durch die Möglichkeit, zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückzufordern
b) immateriell, indem er bzw. sie Rechtssicherheit hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Status gewinnt und somit genau weiß, ob im Bedarfsfall mit der Auszahlung von Sozialleistungen gerechnet werden kann