Entscheiden Sie sich, ein Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung Bund durchzuführen, steht am Anfang des Anfrageverfahrens ein schriftlicher Antrag. Wie häufig in Verwaltungsverfahren – und insbesondere für Verfahren bei der Rentenversicherung – steht dafür ein amtlicher Vordruck zur Verfügung: das Formular V0027, auf dem Sie direkt zum Antrag über mehrere Seiten hinweg bereits detaillierte Angaben zur Person und dem zu prüfenden Sachverhalt machen müssen.
Formulargeführtes Statusfeststellungsverfahren durch die deutsche Rentenversicherung Bund
Genau betrachtet ist das gesamte Statusfeststellungsverfahren durch die deutsche Rentenversicherung Bund durch die auszufüllenden Formulare bestimmt. Betrachten Sie dies nicht als einen Nachteil, denn auf diese Weise erhalten Sie in sehr konzentrierter Form einen Überblick, welche Sachfragen für die Entscheidung im Statusfeststellungsverfahren durch die deutsche Rentenversicherung Bund relevant sind.
Abgesehen von den Personendaten kommt es an auf:
- Details zur bisherigen Krankenversicherung
- Angaben zur Selbstständigkeit
- Zusätzliche Angaben zur Altersversorgung
- Daten des Auftraggebers (falls zutreffend)
- Daten zur Tätigkeit (falls zutreffend)
Ergänzt wird das Statusfeststellungsverfahren durch die deutsche Rentenversicherung Bund um weitere auf Ihren Einzelfall zutreffende Anlagen. Auch für diese sind wieder spezielle amtliche Formulare zu benutzen, in denen die Sachverhaltsermittlung weiter spezifiziert wird.
Besondere Fragen und Angaben
Einige Aspekte im Statusfeststellungsverfahren durch die deutsche Rentenversicherung Bund erfordern Entscheidungen und auch die Mitwirkung Ihres Auftraggebers. Sehr wichtig ist die Anfrage im Formular, welchen Inhalt Sie am Ende des Anfrageverfahrens erwarten. Sie können also bereits angeben, wie Sie selbst Ihre Sozialversicherungspflicht einschätzen. Dieser Teil des Formulars ist für die Entscheidung der Statusprüfung nicht verbindlich, aber er ist ein Hinweis an die Sachbearbeiter.
Da im Statusfeststellungsverfahren durch die deutsche Rentenversicherung Bund sowohl Auftraggeber wie auch Auftragnehmer einen Antrag nach § 7a SGB IV stellen können, dient es der Verschlankung des Anfrageverfahrens, wenn beide gleichzeitig auf dem gleichen Formular unterschreiben. Selbst bei getrennten Anträgen würde das Statusfeststellungsverfahren durch die deutsche Rentenversicherung Bund ohnehin als einheitlicher Vorgang zusammengeführt.
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