Bei besonderen Auftragsverhältnissen reicht die bloße Lektüre der Erläuterungen zum Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung nicht aus. Insbesondere dann, wenn die Tätigkeit vom normalen Erscheinungsbild eines Gewerbetreibenden oder umgekehrt eines abhängig beschäftigten abweicht, stehen die Aussichten für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht eher schlecht.
Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung – Sonderfälle
Alleinarbeitende Selbstständige, die außerhalb der klassischen Gewerbebetriebe tätig sind, stoßen im Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung häufig auf Schwierigkeiten bei der Anerkennung ihrer Selbstständigkeit. Gerade im IT-Bereich oder bei Honorarkräften in Krankenhäusern und der Krankenpflege besteht bei der Clearingstelle die Tendenz, diese als arbeitnehmerähnliche Selbstständige einzustufen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Dies ist problematisch, da ausgerechnet in diesem Tätigkeitsbereich vor Vertragsschluss durch den Auftraggeber immer häufiger ein Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung verlangt wird.
Die Problematik ergibt sich aus der besonderen Ausgestaltung der Aufträge, bei denen die Auftragnehmer vor Ort im Betrieb des Auftraggebers tätig sind und vielfach auch die von ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nutzen. Dies lässt sich bei diesen Tätigkeiten kaum vermeiden, wird aber im Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung als Indiz für eine Beschäftigung und zumindest arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit gewertet.
Vorgehensweise im Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung
Der Nachweis der Selbstständigkeit ist im Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung für diese eher neueren Arten der Tätigkeit nicht ganz unproblematisch. Besonders negativ macht sich dazu bemerkbar, dass ein Feststellungsbescheid keine grundsätzliche Einstufung der Tätigkeit vornimmt, sondern immer nur für das einzelne Auftragsverhältnis wirkt. Dies bedeutet, dass für jeden neuen Auftraggeber ein neues Verfahren beantragt werden muss. Die Zeitverzögerung kann zu wirtschaftlichen Nachteilen führen.
Ohne dass dies zugleich die Garantie für das erwünschte Ergebnis sein kann, gilt in diesen problematischen Fällen, dass eine kompetente Beratung und professionelle Vertretung im Statusfeststellungsverfahren dt. Rentenversicherung einen großen Vorteil darstellt. Die Kenntnisse im materiellen Sozialversicherungsrecht, die darin erfahrene Rechtsanwälte vorweisen können, sind ein wesentlicher Bestandteil der Erfolg versprechenden Strategie und zielen darauf, eine grundsätzliche Entscheidungsrichtung dauerhaft zu etablieren.
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