Seit seiner Einführung im Jahre 1999 dient das Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung dazu, bei Unklarheiten zur Sozialversicherungspflicht eine rechtsverbindliche Entscheidung zu treffen. Diese Entscheidung gilt im jeweilig geprüften Beschäftigungsverhältnis oder Auftragsverhältnis verbindlich für alle Zweige der Sozialversicherung.
Entstehungsgründe Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung
Das Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung ist auch das Ergebnis einer Entwicklung, die mit einem nachlassenden Vertrauen in die Absicherung durch das Sozialversicherungssystem in Deutschland hat. Aufseiten der Arbeitgeber stand hingegen die Aussicht auf deutlich günstigere Formen der Beschäftigungspolitik. Die Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge führte immer häufiger dazu, dass nur scheinbar Selbstständige in Anspruch genommen wurden, die gleichen Tätigkeiten wie vorher zu viel niedrigeren Gesamtkosten zu erledigen. Das Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung ermöglichte mit seiner Einführung einen Weg, diese Tätigkeiten und Vertragsverhältnisse verbindlich zu prüfen.
Es wurden allgemeine Voraussetzungen für die Feststellung der Sozialversicherungspflicht geschaffen. Seit der Entstehung sind diese nicht unerwartet durch Gerichtsentscheidungen noch näher definiert oder durch Gesetzesänderungen an die sich ebenfalls ändernden Bedürfnisse immer weiter angepasst worden. In seinem Grundsatz ist das Statusfeststellungsverfahren noch immer von doppelter Bedeutung. Es verhindert eine Aushöhlung des Systems der gesetzlichen Sozialversicherung und klärt zudem die für den jeweiligen Einzelfall notwendige und damit unverzichtbare Art der persönlichen Vorsorge.
Entwicklung im Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung
Tendenziell entscheidet sich im Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung bei Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses eher dazu, die Sozialversicherungspflicht festzustellen. Dies sollte kaum überraschen, da die Sozialversicherungszweige ebenso ungern auf Beitragszahlungen verzichten, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese mit ungewisser Aussicht auf eine angemessene Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt entrichten. Umgekehrt ist zu erwarten, dass im Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung die Sozialversicherungspflicht auch bei langjähriger Beitragszahlung eher abgelehnt wird, wenn ein Leistungsfall unmittelbar bevorsteht oder beispielsweise Anträge auf Arbeitslosengeld schon gestellt wurden.
Das Statusfeststellungsverfahren Deutsche Rentenversicherung ist nicht absolut neutral in seiner Beurteilung, sondern führt wie fast jedes Verwaltungsverfahren widerstreitende Interessen zusammen. Antragsteller oder obligatorisch davon Betroffene sollten dies berücksichtigen.
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