Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, im Statusfeststellungsverfahren Anwalt als Vertreter zu beauftragen. Ein Anwaltszwang besteht also nicht. Angesichts der Bedeutung der Statusprüfung für ein Unternehmen oder einen Versicherten sollte sich ein Antragsteller jedoch eingehend überlegen, ob er dieses Verwaltungsverfahren ohne sachkundige Begleitung durchführen möchte.
Statusfeststellungsverfahren Anwalt im Antragsverfahren
Unabhängig davon, ob im Statusfeststellungsverfahren Anwalt tätig ist, hat ein vollständiges Verwaltungsverfahren einen dreistufigen Aufbau:
- Stufe: Verfahrenseinleitung, die mit dem Feststellungsbescheid endet;
- Stufe: Widerspruchsverfahren, das mit Abhilfe oder einem Widerspruchsbescheid endet;
- Stufe: Gerichtsverfahren
Verfahrenshandlungen bei der Antragstellung und Auskünfte bis zum Feststellungsbescheid stellen zunächst die Weichen, wie die Entscheidung der Clearingstelle höchstwahrscheinlich ausfallen wird. Schon in diesem frühen Verfahrensstadium zahlt es sich deswegen aus, für das Statusfeststellungsverfahren Anwalt oder fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise kommt es gar nicht erst zu einer Entwicklung, die nur noch über langwierige Rechtsmittelverfahren wieder umgekehrt werden kann.
Die Vertretung im Widerspruchsverfahren
Hat der Feststellungsbescheid nicht den erwarteten oder erhofften Inhalt, sollte im Statusfeststellungsverfahren Anwalt die Durchführung des Widerspruchsverfahrens übernehmen. Es ist keineswegs so, dass der Widerspruch nur unvermeidliche Zwischenstation zu einem Gerichtsverfahren ist. Juristische Erfahrung und Kenntnis nicht nur der Tatsachen, sondern auch der aktuellen Rechtslage befähigt im Statusfeststellungsverfahren Anwalt dazu, einen Abhilfebescheid zu erwirken. Für den Antragsteller bedeutet dies Ersparnis sowohl von Zeit wie auch von Kosten.
Anwaltliche Vertretung vor Gericht
Gerichtsverfahren gehorchen trotz steigender Transparenz noch immer ihren eigenen Regeln und dies betrifft nicht nur den Inhalt der Schriftsätze, deren juristische Argumentation umfangreiche Sachkenntnis und Erfahrung erfordert. Es ist empfehlenswert, beim gerichtlichen Statusfeststellungsverfahren Anwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Ein im materiellen Sozialversicherungsrecht erfahrener Bevollmächtigter wahrt die Interessen des Antragstellers gegenüber der Clearingstelle und dem Gericht.
Die Vorteile, die im Statusfeststellungsverfahren Anwalt und kompetente Beratung bedeuten, beginnen schon vor der eigentlichen Antragstellung, um sich immer mehr zu verstärken.
Google+