Ein Statusfeststellungsverfahren erfolgt entweder auf Antrag (freiwilliges Statusfeststellungsverfahren, auch Antragsverfahren genannt) oder aber der Pflicht halber (obligatorisches Statusfeststellungsverfahren). Die gesetzliche Grundlage für beide Varianten findet sich in § 7a SGB IV.
Unterschiede zwischen dem obligatorischem Statusfeststellungsverfahren und dem Statusfeststellungsverfahren auf Antrag
Bei beiden Arten des Statusfeststellungsverfahrens geht es darum zu prüfen, ob die betreffende Person zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet ist oder nicht. Dies lässt sich feststellen, indem die Tätigkeit genau untersucht und dann eine Entscheidung getroffen wird, ob es sich um eine abhängige (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung oder um eine selbstständige Tätigkeit handelt.
Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet, und zwar immer dann, wenn der Arbeitnehmer der Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge (in der Regel ist das die Krankenkasse des Mitarbeiters)
- einen geschäftsführenden Gesellschafter (bei Kapitalgesellschaften) oder
- ein mitarbeitendes Familienmitglied (Ehegatte, Lebenspartner oder Kind)
meldet. Die Einzugsstelle leitet diese Information dann an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter, und diese leitet das Statusfeststellungsverfahren auch ohne Antrag des Arbeitgebers oder Mitarbeiters ein.
Das Statusfeststellungsverfahren auf Antrag hingegen erfolgt freiwillig. Der Auftraggeber oder der Auftragnehmer oder beide zusammen können entscheiden, einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren zu stellen, wenn objektive Zweifel hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht des Mitarbeiters bestehen. Dies betrifft
hauptsächlich
- Geschäftsführer in GmbHs und
- Selbstständige.
Wenn einer der Beteiligten den Antrag auf das Statusfeststellungsverfahren stellt – was problemlos möglich ist – dann ist der jeweils andere von Amts wegen automatisch von dem Verfahren mit betroffen.
Notwendige Bestandteile des Antrags auf ein Statusfeststellungsverfahren
Der Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren wird mithilfe eines speziellen Formblatts erstellt, das sich unter der Formularnummer V027 auf der Internetseite der DRV herunterladen und auch online bearbeiten lässt. Erfragt werden dabei unter anderem
- die persönlichen Daten des Auftragnehmers
- eine genaue Beschreibung der Tätigkeit
- die finanziellen Umstände der Beschäftigung
- Informationen zum Auftraggeber bzw. Unternehmen
Darüber hinaus sind dem Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren je nach Sachlage ein Zusatzformular zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses sowie Kopien der wichtigsten Dokumente (vor allem Anstellungsvertrag und Gesellschaftsvertrag) beizufügen.
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