Damit die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Entscheidung über die Sozialversicherungspflicht treffen kann, stellt der Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren eine notwendige Ergänzung dar. Abhängig davon, welche Art der Tätigkeit Sie durch das Antragsverfahren prüfen lassen, muss einer der drei möglichen Fragebogen ausgefüllt und zwingend eingereicht werden.
Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren – Arten
Drei mögliche Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren stehen Ihnen zur Verfügung. Wenn Sie die Formulare online bei der Deutschen Rentenversicherung herunterladen, müssen Sie selbst den für Sie passenden Vordruck auswählen.
Die Formulare sind:
- C0031 für Auftragsverhältnisse
- C0032 für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH
- C0033 für mitarbeitende Familienangehörige
Jeder Fragebogen ist so gestaltet, dass bereits einige positive Antworten ausreichen, um die Sozialversicherungspflicht zu bestätigen oder zu verneinen. Umso wichtiger ist es, sich genau mit der eigenen Zielsetzung auseinanderzusetzen, bevor Sie den Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren vervollständigen. Beachten Sie dazu im Grundantrag Punkt 6, bei dem Sie aufgefordert werden, selbst eine Einschätzung Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status anzukreuzen. Ihre Angaben im entsprechenden Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren sollten mit dieser Selbsteinschätzung übereinstimmen. Andernfalls wird die Clearingstelle DRV einen von Ihren Vorstellungen abweichenden Feststellungsbescheid erlassen.
Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren – Besonderheiten
Auftragnehmer werden zumeist als sozialversicherungspflichtig eingestuft, wenn sie in erheblichem Umfang in die Betriebsabläufe des Auftraggebers integriert sind und kaum oder keine sonstige geschäftliche Tätigkeit neben diesem Auftrag vorweisen können. Familienangehörige, die außertariflich entlohnt werden und dem Unternehmen womöglich noch mit Krediten aushelfen, gelten häufig als Mitunternehmer und unterliegen damit nicht der Sozialversicherungspflicht. Ebenso wenig sind Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig, wenn sie über Gesellschaftsanteile in einer Höhe verfügen, die ihnen in der Gesellschafterversammlung besonderen Einfluss geben.
Jeder der drei Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren enthält Einzelfragen, die charakteristisch für Sozialversicherungspflicht sind oder die Tätigkeit eindeutig als sozialversicherungsfrei einstufen. Die von Ihnen bei diesen Fragen erteilten Auskünfte entfalten also starke Indizwirkung für das spätere Ergebnis der Statusprüfung. Die Beantwortung der Fragebogen zum Statusfeststellungsverfahren sollte deswegen mit einer ausführlichen Beratung verbunden werden.
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