Die Erläuterungen Statusfeststellungsverfahren gehören zur Formularsammlung, mit der das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingeleitet wird. Sie sind der amtliche Vordruck mit der Bezeichnung V0028 und tragen dazu bei, dass manche Fragestellungen des Antragsformulars überhaupt erst nachvollziehbar sind.
Amtliche Erläuterungen Statusfeststellungsverfahren – Überblick
Die amtlichen Erläuterungen Statusfeststellungsverfahren sind auf dem Vordruck V0028 enthalten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Antragsformulars V0027, denn sie geben die Informationen zu den zwangsläufig nicht immer direkt nachvollziehbaren Fragen des Antrags selbst. Die Erläuterungen Statusfeststellungsverfahren, die amtlich „Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“ genannt werden, sind in drei große Abschnitte geteilt.
- Einführung und allgemeine Erklärungen
- Fragenspezifische Erläuterungen
- Gesetzestext
Der erste Abschnitt entspricht in seinem Aufbau typischen FAQ. Er stellt die häufig auftretenden Fragen im Zusammenhang mit dem Anfrageverfahren und gibt dann die dazu nach Auffassung der Clearingstelle notwendigen Antworten. Im zweiten Abschnitt Erläuterungen Statusfeststellungsverfahren finden sich zu den durchnummerierten Bestandteilen des Antragsformulars kürzere oder auch längere Erklärungen und Ergänzungen, die bei der Vervollständigung des V0027-Antragsformulars weiterhelfen. Schließlich werden im dritten Abschnitt noch die im Verfahren relevanten Paragrafen des SGB IV im Wortlaut aufgeführt.
Erläuterungen Statusfeststellungsverfahren nutzen
Am sinnvollsten ist es, sich zunächst in die Grundlagen des Statusfeststellungsverfahrens einzulesen. Dabei hilft die vollständige Lektüre des ersten Abschnitts weiter. Mit diesen Informationen ausgestattet können Sie beginnen, den Antrag auf Statusprüfung zu vervollständigen. Wenn Sie bei einer der Fragen auf Unklarheiten stoßen, helfen die Erläuterungen Statusfeststellungsverfahren zu diesem Punkt weiter. Dies ist zumindest der theoretische Hintergrund der Erläuterungen. Tatsache ist jedoch, dass die Erläuterungen Statusfeststellungsverfahren inhaltlich nur begrenzt sind. Sie sind auch nicht dazu gedacht, immer das für Sie positivste Ergebnis im Anfrageverfahren zu erzielen. Eine unabhängige Beratung über die Folgen, die bestimmte Formulierungen und Antworten im Anfrageformular haben, kann durch die Erläuterungen zum Statusfeststellungsverfahren nicht ersetzt werden.
Google+